Ab 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Was müssen Kreative bei Deepfakes, Bildern und Texten beachten, welche Pflichten und Ausnahmen gibt es?
Die rasante Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz (KI) hat die kreative Welt revolutioniert. Ob beeindruckende KI-Bilder, lippensynchrone Deepfakes oder automatisierte Texte – die Werkzeuge sind mächtig. Doch mit großer kreativer Freiheit kommt auch Verantwortung. Ab dem 2. August 2026 greift in der Europäischen Union (EU) eine entscheidende Regelung des sogenannten „EU AI Act“ (KI-Verordnung): die Transparenz- und Kennzeichnungspflicht.
Was bedeutet das konkret für Designer, Autoren, Video-Creator und andere kreative Anwender? Dieser Leitfaden gibt einen klaren Überblick über die neuen Pflichten, Ausnahmen und die praktische Umsetzung.
Warum gibt es die neue Kennzeichnungspflicht?
Das Hauptziel der EU-Verordnung nach Artikel 50 des KI-Gesetzes ist Transparenz. Im digitalen Raum wird es immer schwieriger, zwischen menschengemachten und maschinell erstellten Inhalten zu unterscheiden. Verbraucher sollen davor geschützt werden, getäuscht zu werden – sei es durch fotorealistische Fake-Bilder, manipulierte Videos (Deepfakes) oder automatisierte Falschberichte. Wer kreative Inhalte veröffentlicht, muss künftig in vielen Fällen mit offenen Karten spielen.
Wann müssen kreative Inhalte gekennzeichnet werden?
Die Pflicht zur Kennzeichnung betrifft aber nicht alle KI-generierten Inhalte, sondern vor allem solche, die eine gewisse Wirkung entfalten oder in bestimmten Kontexten stehen. Als kreativer Anwender (im Gesetz oft als „Betreiber“ oder „Nutzer“ des KI-Systems bezeichnet) müssen Sie besonders in folgenden Fällen aufpassen:
- Täuschend echte Medien (Deepfakes): Wenn Sie Bilder, Audio- oder Videodateien erstellen, die echte Personen, Gegenstände oder Ereignisse darstellen und täuschend echt wirken („synthetische Medien“), müssen Sie diese zwingend als KI-generiert kennzeichnen.
- Texte von öffentlichem Interesse: Veröffentlichen Sie KI-generierte Texte, die Themen von öffentlichem Interesse behandeln (z. B. Nachrichten, politische Kommentare oder gesellschaftliche Debatten), besteht eine Kennzeichnungspflicht. Dies gilt primär dann, wenn die Texte ohne tiefgreifende menschliche Prüfung oder redaktionelle Überarbeitung online gehen.
- Direkte Interaktion mit Kunden: Nutzen Sie als Kreativer einen automatisierten Chatbot oder KI-Assistenten auf Ihrer Website, um mit Kunden zu kommunizieren, müssen die Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einer Maschine sprechen.
Welche Ausnahmen gibt es für Kreative?
Nicht jeder Pinselstrich, der mit Unterstützung einer KI getätigt wird, erfordert ein Label. Die EU hat wichtige Ausnahmen definiert, um den kreativen Workflow nicht lahmzulegen:
- Unterstützende KI-Nutzung: Nutzen Sie KI-Tools lediglich als Hilfsmittel – etwa zur Grammatikkorrektur, zur Strukturierung von Ideen oder für ein grobes Text-Brainstorming –, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Voraussetzung ist, dass Sie als Mensch das Endergebnis maßgeblich prägen und verantworten.
- Offensichtliche Fiktion und Kunst: Wenn für einen durchschnittlich informierten Betrachter sofort erkennbar ist, dass es sich um ein künstliches oder künstlerisches Werk handelt (z. B. ein offensichtlich im Comic-Stil geriertes Bild oder ein Science-Fiction-Kunstwerk), ist keine Kennzeichnung nötig.
- Reine interne Nutzung: Dokumente oder Grafiken, die nur für den internen Betriebsauslauf gedacht sind, müssen nicht gelabelt werden.
Wie muss die Kennzeichnung praktisch aussehen?
Die Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: technisch und visuell.
1. Technische Kennzeichnung (unsichtbar)
Die Entwickler der KI-Tools (z. B. von Bild- und Textgeneratoren) sind ab August 2026 verpflichtet, eine maschinenlesbare Kennzeichnung direkt in die Daten einzubauen. Das passiert meist über unsichtbare digitale Wasserzeichen oder Metadaten.
Wichtig für Kreative: Sie müssen sicherstellen, dass diese technischen Kennzeichnungen beim Bearbeiten und Exportieren der Dateien (z. B. beim Speichern in Photoshop oder beim Videoschnitt) nicht versehentlich gelöscht werden.
2. Visuelle Kennzeichnung (sichtbar)
Wo es für den Endnutzer notwendig ist, müssen Sie klare und verständliche Hinweise anbringen. Da es noch kein einheitliches EU-Logo gibt, reichen vorerst transparente Formulierungen:
„Dieses Bild wurde mit Unterstützung von KI erstellt.“
„Hinweis: Bei diesem Audiobeitrag handelt es sich um eine KI-generierte Stimme.“
Was passiert bei Verstößen?
Die EU meint es ernst mit der Transparenz. Wer absichtlich oder fahrlässig Inhalte verbreitet, die den Anschein erwecken, rein menschlichen Ursprungs zu sein, obwohl sie einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, riskiert empfindliche Konsequenzen. Es drohen Abmahnungen, Imageverluste bei Kunden und im schlimmsten Fall hohe Bußgelder.
Checkliste für den kreativen Alltag
Damit Sie ab August 2026 rechtssicher arbeiten, hilft diese kurze Routine bei jedem Projekt:
- Analysieren: Handelt es sich um eine täuschend echte bildliche Darstellung oder einen Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse?
- Prüfen: Habe ich die KI nur als Assistent genutzt oder das Werk fast komplett generieren lassen?
- Erhalten: Bleiben die unsichtbaren Metadaten des KI-Tools beim Export meiner Datei intakt?
- Deklarieren: Ist ein sichtbarer Hinweis für mein Publikum notwendig und platziert?
Fazit
In der Praxis sind die meisten Inhalte also auch nach dem 1.8.2026 nicht kennzeichnungspflichtig. Kreative müssen aber diese Regeln und Ausnahmen kennen und sollten im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig zugeben, dass sie eine KI benutzt haben.
Autor: Forum Media (MKR)
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