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Online Tagung Vergaberecht 2026

Alle Neuerungen zum Vergaberechtsgesetz 2026!

Dauer

von 9:00 - 17:00 Uhr

Dauer

von 9:00 - 17:00 Uhr

690,00 € 828,00 €
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146600

Das Vergaberechtsgesetz 2026 ist mit 1. März 2026 in Kraft getreten! Mit dieser großen Novelle des BVergG kommen zahlreiche Neuerungen auf Sie zu:

  • Neues Schwellenwertregime im Unterschwellenbereich
  • Einführung von E-Forms für Ober- und Unterschwellenvergaben
  • Flexibilisierung des Eignungszeitpunkts
  • Erweiterte Mitwirkungspflichten der Unternehmer:innen und neue Regelungen zur Selbstreinigung
  • Präzisierungen bei Rahmenvereinbarungen und Direktvergabe

Neuregelungen für Auftraggeber:innen & Bieter:innen

Welche Auswirkungen diese rechtlichen Änderungen auf Ihr Vorgehen als Auftraggeber:in oder Bieter:in haben, erfahren Sie im Rahmen der Tagung Vergaberecht 2026 – inkl. aller Neuerungen des Vergaberechtsgesetzes!

Weitere Informationen
Farbe der KategorieORANGE - Haftung-Compliance
Referent:innenProf. Dr. Michael Breitenfeld, Mag. Robert Ertl, Mag. Dr. Michael Fruhmann, Dr. Roland Katary, Mag. Alexandra Terzaki, Mag. Lorenz Wicho
KontaktpersonKontaktperson 1
Duration

von 9:00 - 17:00 Uhr

Dauer

von 9:00 - 17:00 Uhr

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Das Vergaberechtsgesetz 2026 ist mit 1. März 2026 in Kraft getreten! Mit dieser großen Novelle des BVergG kommen zahlreiche Neuerungen auf Sie zu:

  • Neues Schwellenwertregime im Unterschwellenbereich
  • Einführung von E-Forms für Ober- und Unterschwellenvergaben
  • Flexibilisierung des Eignungszeitpunkts
  • Erweiterte Mitwirkungspflichten der Unternehmer:innen und neue Regelungen zur Selbstreinigung
  • Präzisierungen bei Rahmenvereinbarungen und Direktvergabe

Neuregelungen für Auftraggeber:innen & Bieter:innen

Welche Auswirkungen diese rechtlichen Änderungen auf Ihr Vorgehen als Auftraggeber:in oder Bieter:in haben, erfahren Sie im Rahmen der Tagung Vergaberecht 2026 – inkl. aller Neuerungen des Vergaberechtsgesetzes!

Ihr Nutzen

  • Als Auftraggeber:innen wissen Sie, welche Publikationsroutinen Sie anpassen müssen, wo eine klare Dokumentationslogik noch wichtiger wird und welche Spielräume Sie gewinnen!
  • Als Bieter:innen erhalten Sie stabilere Erwartungswerte für zukünftige Angebote. Zudem wissen Sie, wo sich Fehlerquellen reduzieren und Zugangshürden verringern.
  • Sie bleiben auch bei weiteren aktuellen Themen auf dem neuesten Stand, wie z.B. beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Beschaffungswesen oder den Auswirkungen des Informationsfreiheitsgesetzes!

Zielgruppe

  • Öffentliche Auftraggeber:innen: Amtsleitung, Bürgermeister:innen, Gemeindesekretär:in, Verwaltungsleitung, Projektleitung, Geschäftsführung
  • Unternehmen: Geschäftsführung, Vertriebsleitung, Leitung Angebotsprojektierung, Projektentwickler:innen, Key Account Manager:innen

Seminarinhalte

09:00 Uhr

Begrüßung

09:05-11:00 Uhr

Neuerungen durch das Vergaberechtsgesetz 2026 und aktuelle Entwicklungen im EU-Vergaberecht
| mit Mag. Dr. Michael Fruhmann

Durch das Vergaberechtsgesetz 2026 wird das österreichische Vergaberecht nicht nur punktuell angepasst, sondern in zentralen Bereichen grundlegend neu ausgerichtet. Die Reform bringt weitreichende Änderungen mit sich – von erhöhten Schwellenwerten und vereinfachten Verfahren bis hin zu mehr Digitalisierung, Transparenz und strategischer Ausrichtung öffentlicher Beschaffung. 

Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen aus erster Hand und gewinnen Sie fundierte Einblicke in die Auswirkungen dieser umfassenden Novelle!

11:00-11:30 Uhr

Pause

11:30 bis 12:30 Uhr

Compliance und Strafrechtliche Aspekte im Vergaberecht
| mit Prof. Dr. Michael Breitenfeld

In der Praxis bekommen Compliance und die strafrechtlichen Aspekte immer mehr Bedeutung bei Vergabeverfahren. 

Der gegenständliche Vortrag liefert Praxis-Beispiele für Vergabe-Manipulationen vor und während des Vergabeverfahrens, Praxis-Beispiele für wirtschaftliche, vergaberechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen, die generelle Bedeutung der Compliance in der Vergabe-Praxis sowie die wichtigsten strafrechtlichen Aspekte, wie beispielsweise wettbewerbsbeschränkende Absprachen und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

12:30 bis 13:30 Uhr

Mittagspause

13:30 bis 14:15 Uhr

Die Novelle 2026 aus Bietersicht: Praxistaugliche Wohltaten und punktuelle Erschwernisse
| mit Dr. Roland Katary

Die bieterseitig spürbaren Neuerungen durch das Vergaberechtsgesetz 2026 betreffen neben den Schwellenwertregelungen (als zentrales „Novellen-Anliegen“) auch die vom Gesetzgeber vorgenommenen „weiteren legistischen Anpassungen“. Diese sind zwar punktuell, bringen aber etwa zum Eignungsnachweis oder zu Subunternehmern praxistaugliche Erleichterungen, die Vergabeverfahren zumindest ein Stück weit vom „überspitzen Formalismus“ (© VwGH) wegführen.

Der Vortrag widmet sich der Novelle aus Bietersicht und zeigt praxisnah, mit welchen Änderungen zu rechnen sind.

14:15 bis 15:00 Uhr

Umgang mit Sanktionen und neue Transparenzvorschriften durch das Informationsfreiheitsgesetz
| mit Mag. Lorenz Wicho

Die aktuelle geopolitische Lage wirkt sich auch auf das Beschaffungswesen aus: Das BVergG verpflichtet Auftraggeber zur Berücksichtigung von Sanktionen. Mit den immer strenger werdenden Berichts- und Überwachungspflichten entlang der Lieferkette müssen auch die Unternehmen Sanktionen und exportkontrollrechtliche Vorschriften im Fokus behalten. 

Der Vortrag widmet sich regulatorischen Rahmenbedingungen, Verpflichtungen des BVergG und Beispielen aus der Praxis. Der zweite Teil des Vortrags greift die neuen Transparenzpflichten des Informationsfreiheitsgesetzes und die Auswirkungen auf Vergabeverfahren auf. 

15:00 bis 15:30 Uhr

Pause

15:30 bis 16:15 Uhr

KI als Beschaffungsstelle – Vision oder Realität?
| mit Mag. Alexandra Terzaki

Die öffentliche Beschaffung steht an einem Wendepunkt: Künstliche Intelligenz verspricht effizientere Prozesse, bessere Datenanalysen und fundiertere Entscheidungen – von der Angebotserstellung bis zur Lieferantenauswahl. Gleichzeitig stellen sich zentrale Fragen zu Transparenz, Fairness und rechtlicher Zulässigkeit.

Der Vortrag zeigt praxisnah, wo KI bereits heute eingesetzt wird, welches Potenzial realistisch ist und welche Grenzen das Vergaberecht setzt. Im Fokus stehen Anwendungsfälle, Chancen für Effizienz und Qualität sowie die zentralen Risiken – von Datenqualität bis Compliance.

16:15 bis 17:00 Uhr

Eignungskriterien und Eignungsprüfung – Risiken vermeiden
| mit Mag. Robert Ertl

Die Eignungsprüfung ist ein zentrales Element im Vergabeverfahren und wird durch das Vergaberechtsgesetz 2026 weiterentwickelt. 

Der Vortrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen (insbesondere zu den Ausschlussgründen und den Eignungsnachweisen) und deren Auswirkungen auf die Praxis. Im Fokus steht, wie typische Fehler in der Festlegung und Prüfung von Eignungskriterien vermieden und rechtliche Risiken im Verfahren reduziert werden können.

17:00 Uhr

Abschluss

 

Methodik: Vortrag, Beispiele, Diskussion

Das Vergaberechtsgesetz 2026 ist mit 1. März 2026 in Kraft getreten! Mit dieser großen Novelle des BVergG kommen zahlreiche Neuerungen auf Sie zu:

  • Neues Schwellenwertregime im Unterschwellenbereich
  • Einführung von E-Forms für Ober- und Unterschwellenvergaben
  • Flexibilisierung des Eignungszeitpunkts
  • Erweiterte Mitwirkungspflichten der Unternehmer:innen und neue Regelungen zur Selbstreinigung
  • Präzisierungen bei Rahmenvereinbarungen und Direktvergabe

Neuregelungen für Auftraggeber:innen & Bieter:innen

Welche Auswirkungen diese rechtlichen Änderungen auf Ihr Vorgehen als Auftraggeber:in oder Bieter:in haben, erfahren Sie im Rahmen der Tagung Vergaberecht 2026 – inkl. aller Neuerungen des Vergaberechtsgesetzes!

Ihr Nutzen

  • Als Auftraggeber:innen wissen Sie, welche Publikationsroutinen Sie anpassen müssen, wo eine klare Dokumentationslogik noch wichtiger wird und welche Spielräume Sie gewinnen!
  • Als Bieter:innen erhalten Sie stabilere Erwartungswerte für zukünftige Angebote. Zudem wissen Sie, wo sich Fehlerquellen reduzieren und Zugangshürden verringern.
  • Sie bleiben auch bei weiteren aktuellen Themen auf dem neuesten Stand, wie z.B. beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Beschaffungswesen oder den Auswirkungen des Informationsfreiheitsgesetzes!

Zielgruppe

  • Öffentliche Auftraggeber:innen: Amtsleitung, Bürgermeister:innen, Gemeindesekretär:in, Verwaltungsleitung, Projektleitung, Geschäftsführung
  • Unternehmen: Geschäftsführung, Vertriebsleitung, Leitung Angebotsprojektierung, Projektentwickler:innen, Key Account Manager:innen

Seminarinhalte

09:00 Uhr

Begrüßung

09:05-11:00 Uhr

Neuerungen durch das Vergaberechtsgesetz 2026 und aktuelle Entwicklungen im EU-Vergaberecht
| mit Mag. Dr. Michael Fruhmann

Durch das Vergaberechtsgesetz 2026 wird das österreichische Vergaberecht nicht nur punktuell angepasst, sondern in zentralen Bereichen grundlegend neu ausgerichtet. Die Reform bringt weitreichende Änderungen mit sich – von erhöhten Schwellenwerten und vereinfachten Verfahren bis hin zu mehr Digitalisierung, Transparenz und strategischer Ausrichtung öffentlicher Beschaffung. 

Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen aus erster Hand und gewinnen Sie fundierte Einblicke in die Auswirkungen dieser umfassenden Novelle!

11:00-11:30 Uhr

Pause

11:30 bis 12:30 Uhr

Compliance und Strafrechtliche Aspekte im Vergaberecht
| mit Prof. Dr. Michael Breitenfeld

In der Praxis bekommen Compliance und die strafrechtlichen Aspekte immer mehr Bedeutung bei Vergabeverfahren. 

Der gegenständliche Vortrag liefert Praxis-Beispiele für Vergabe-Manipulationen vor und während des Vergabeverfahrens, Praxis-Beispiele für wirtschaftliche, vergaberechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen, die generelle Bedeutung der Compliance in der Vergabe-Praxis sowie die wichtigsten strafrechtlichen Aspekte, wie beispielsweise wettbewerbsbeschränkende Absprachen und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

12:30 bis 13:30 Uhr

Mittagspause

13:30 bis 14:15 Uhr

Die Novelle 2026 aus Bietersicht: Praxistaugliche Wohltaten und punktuelle Erschwernisse
| mit Dr. Roland Katary

Die bieterseitig spürbaren Neuerungen durch das Vergaberechtsgesetz 2026 betreffen neben den Schwellenwertregelungen (als zentrales „Novellen-Anliegen“) auch die vom Gesetzgeber vorgenommenen „weiteren legistischen Anpassungen“. Diese sind zwar punktuell, bringen aber etwa zum Eignungsnachweis oder zu Subunternehmern praxistaugliche Erleichterungen, die Vergabeverfahren zumindest ein Stück weit vom „überspitzen Formalismus“ (© VwGH) wegführen.

Der Vortrag widmet sich der Novelle aus Bietersicht und zeigt praxisnah, mit welchen Änderungen zu rechnen sind.

14:15 bis 15:00 Uhr

Umgang mit Sanktionen und neue Transparenzvorschriften durch das Informationsfreiheitsgesetz
| mit Mag. Lorenz Wicho

Die aktuelle geopolitische Lage wirkt sich auch auf das Beschaffungswesen aus: Das BVergG verpflichtet Auftraggeber zur Berücksichtigung von Sanktionen. Mit den immer strenger werdenden Berichts- und Überwachungspflichten entlang der Lieferkette müssen auch die Unternehmen Sanktionen und exportkontrollrechtliche Vorschriften im Fokus behalten. 

Der Vortrag widmet sich regulatorischen Rahmenbedingungen, Verpflichtungen des BVergG und Beispielen aus der Praxis. Der zweite Teil des Vortrags greift die neuen Transparenzpflichten des Informationsfreiheitsgesetzes und die Auswirkungen auf Vergabeverfahren auf. 

15:00 bis 15:30 Uhr

Pause

15:30 bis 16:15 Uhr

KI als Beschaffungsstelle – Vision oder Realität?
| mit Mag. Alexandra Terzaki

Die öffentliche Beschaffung steht an einem Wendepunkt: Künstliche Intelligenz verspricht effizientere Prozesse, bessere Datenanalysen und fundiertere Entscheidungen – von der Angebotserstellung bis zur Lieferantenauswahl. Gleichzeitig stellen sich zentrale Fragen zu Transparenz, Fairness und rechtlicher Zulässigkeit.

Der Vortrag zeigt praxisnah, wo KI bereits heute eingesetzt wird, welches Potenzial realistisch ist und welche Grenzen das Vergaberecht setzt. Im Fokus stehen Anwendungsfälle, Chancen für Effizienz und Qualität sowie die zentralen Risiken – von Datenqualität bis Compliance.

16:15 bis 17:00 Uhr

Eignungskriterien und Eignungsprüfung – Risiken vermeiden
| mit Mag. Robert Ertl

Die Eignungsprüfung ist ein zentrales Element im Vergabeverfahren und wird durch das Vergaberechtsgesetz 2026 weiterentwickelt. 

Der Vortrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen (insbesondere zu den Ausschlussgründen und den Eignungsnachweisen) und deren Auswirkungen auf die Praxis. Im Fokus steht, wie typische Fehler in der Festlegung und Prüfung von Eignungskriterien vermieden und rechtliche Risiken im Verfahren reduziert werden können.

17:00 Uhr

Abschluss

 

Methodik: Vortrag, Beispiele, Diskussion

Referent:innen

Prof. Dr. Michael Breitenfeld
 Prof. Dr. Michael Breitenfeld

Tätigkeit

Prof. Dr. Michael Breitenfeld ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG mit den Tätigkeitsschwerpunkten Öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Vergaberecht und Beihilferecht sowie Bauvertragsrecht.

Mag. Robert Ertl
 Mag. Robert Ertl

Tätigkeit

Rechtsanwalt und Partner bei Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte GmbH mit Tätigkeitsschwerpunkt im Vergabe-, Bauvertrags-, Immobilien- und IT-Recht.

Zahlreiche Fachpublikationen und Vorträge:

Mitherausgeber der Gesetzesausgaben zum BVergG 2018, Mitherausgeber und Autor des Auftraggeberhandbuches zum BVergG 2018 (WEKA) und Mitautor der Bücher „Österreichische Muster-AGB“ (Lexikon Verlag), „Europäisches Beihilferecht und öffentliche Auftraggeber“ (Verlag Österreich) und „Der Sektorenauftraggeber – Eine Gegenüberstellung“ (Verlag Österreich)

Mag. Dr. Michael Fruhmann
 Mag. Dr. Michael Fruhmann

Tätigkeit

Mag. Dr. Michael Fruhmann ist Leiter der Stabsstelle Vergaberecht im Bundesministerium für Justiz. Davor war er Vorsitzender der Bund-Länder Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Vergaberichtlinien in Österreich, Laienrichter des Bundesverwaltungsgerichtes, Vertreter der Republik Österreich im Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen und in der Ratsarbeitsgruppe „Wirtschaftsfragen (öffentliches Auftragswesen)“, ständiger Prozessvertreter der Republik Österreich für Verfahren vor dem EuGH und Vertreter Österreichs in der AG I „Procurement“ von UNCITRAL.

Er ist Autor zahlreicher Publikationen im Vergabebereich, Mitherausgeber der Zeitschrift für Vergaberecht und Beschaffungspraxis (ZVB), Mitherausgeber des Großkommentars zum Bundesvergabegesetz (zusammen mit Schramm/Aicher) und Vortragender an verschiedenen in- und ausländischen Einrichtungen.

Dr. Roland Katary
 Dr. Roland Katary

Tätigkeit

Dr. Roland Katary ist Gründungspartner der Joklik Katary Richter Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien, die auf öffentliches und privates Wirtschaftsrecht spezialisiert ist. Seine anwaltlichen Schwerpunkte liegen im Vergaberecht und Förderwesen. Er war Senatsvorsitzender in der Vergabekontrolle und ist vielfacher Fachautor und regelmäßiger Referent im Vergaberecht.

Mag. Alexandra Terzaki
 Mag. Alexandra Terzaki

Tätigkeit

Mag. Alexandra Terzaki ist Juristin, Geschäftsführerin der TERZAKI Unternehmensberatung (Wien) und international anerkannte Expertin im Vergabemanagement und Verfahrensdesign bei der öffentlichen Beschaffung.

Mag. Lorenz Wicho
 Mag. Lorenz Wicho

Tätigkeit

Mag. Lorenz Wicho ist Rechtsanwalt in ständiger Kooperation mit PwC Legal Rechtsanwälte GmbH. Er verfügt über langjährige Erfahrung im öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Vergabe-, Gewerbe-, Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht sowie im Export- und Investitionskontrollrecht und im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

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