- Als Auftraggeber:innen wissen Sie, welche Publikationsroutinen Sie anpassen müssen, wo eine klare Dokumentationslogik noch wichtiger wird und welche Spielräume Sie gewinnen!
- Als Bieter:innen erhalten Sie stabilere Erwartungswerte für zukünftige Angebote. Zudem wissen Sie, wo sich Fehlerquellen reduzieren und Zugangshürden verringern.
- Sie bleiben auch bei weiteren aktuellen Themen auf dem neuesten Stand, wie z.B. beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Beschaffungswesen oder den Auswirkungen des Informationsfreiheitsgesetzes!
Online Tagung Vergaberecht 2026
Alle Neuerungen zum Vergaberechtsgesetz 2026!
Das Vergaberechtsgesetz 2026 ist mit 1. März 2026 in Kraft getreten! Mit dieser großen Novelle des BVergG kommen zahlreiche Neuerungen auf Sie zu:
- Neues Schwellenwertregime im Unterschwellenbereich
- Einführung von E-Forms für Ober- und Unterschwellenvergaben
- Flexibilisierung des Eignungszeitpunkts
- Erweiterte Mitwirkungspflichten der Unternehmer:innen und neue Regelungen zur Selbstreinigung
- Präzisierungen bei Rahmenvereinbarungen und Direktvergabe
Neuregelungen für Auftraggeber:innen & Bieter:innen
Welche Auswirkungen diese rechtlichen Änderungen auf Ihr Vorgehen als Auftraggeber:in oder Bieter:in haben, erfahren Sie im Rahmen der Tagung Vergaberecht 2026 – inkl. aller Neuerungen des Vergaberechtsgesetzes!
| Farbe der Kategorie | ORANGE - Haftung-Compliance |
|---|---|
| Referent:innen | Prof. Dr. Michael Breitenfeld, Mag. Robert Ertl, Mag. Dr. Michael Fruhmann, Dr. Roland Katary, Mag. Alexandra Terzaki, Mag. Lorenz Wicho |
| Kontaktperson | Kontaktperson 1 |
| Duration | von 9:00 - 17:00 Uhr |
| Dauer | von 9:00 - 17:00 Uhr |
Das Vergaberechtsgesetz 2026 ist mit 1. März 2026 in Kraft getreten! Mit dieser großen Novelle des BVergG kommen zahlreiche Neuerungen auf Sie zu:
- Neues Schwellenwertregime im Unterschwellenbereich
- Einführung von E-Forms für Ober- und Unterschwellenvergaben
- Flexibilisierung des Eignungszeitpunkts
- Erweiterte Mitwirkungspflichten der Unternehmer:innen und neue Regelungen zur Selbstreinigung
- Präzisierungen bei Rahmenvereinbarungen und Direktvergabe
Neuregelungen für Auftraggeber:innen & Bieter:innen
Welche Auswirkungen diese rechtlichen Änderungen auf Ihr Vorgehen als Auftraggeber:in oder Bieter:in haben, erfahren Sie im Rahmen der Tagung Vergaberecht 2026 – inkl. aller Neuerungen des Vergaberechtsgesetzes!
Ihr Nutzen
- Als Auftraggeber:innen wissen Sie, welche Publikationsroutinen Sie anpassen müssen, wo eine klare Dokumentationslogik noch wichtiger wird und welche Spielräume Sie gewinnen!
- Als Bieter:innen erhalten Sie stabilere Erwartungswerte für zukünftige Angebote. Zudem wissen Sie, wo sich Fehlerquellen reduzieren und Zugangshürden verringern.
- Sie bleiben auch bei weiteren aktuellen Themen auf dem neuesten Stand, wie z.B. beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Beschaffungswesen oder den Auswirkungen des Informationsfreiheitsgesetzes!
Zielgruppe
- Öffentliche Auftraggeber:innen: Amtsleitung, Bürgermeister:innen, Gemeindesekretär:in, Verwaltungsleitung, Projektleitung, Geschäftsführung
- Unternehmen: Geschäftsführung, Vertriebsleitung, Leitung Angebotsprojektierung, Projektentwickler:innen, Key Account Manager:innen
Seminarinhalte
09:00 Uhr
Begrüßung
09:05-11:00 Uhr
Neuerungen durch das Vergaberechtsgesetz 2026 und aktuelle Entwicklungen im EU-Vergaberecht
| mit Mag. Dr. Michael Fruhmann
Durch das Vergaberechtsgesetz 2026 wird das österreichische Vergaberecht nicht nur punktuell angepasst, sondern in zentralen Bereichen grundlegend neu ausgerichtet. Die Reform bringt weitreichende Änderungen mit sich – von erhöhten Schwellenwerten und vereinfachten Verfahren bis hin zu mehr Digitalisierung, Transparenz und strategischer Ausrichtung öffentlicher Beschaffung.
Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen aus erster Hand und gewinnen Sie fundierte Einblicke in die Auswirkungen dieser umfassenden Novelle!
11:00-11:30 Uhr
Pause
11:30 bis 12:30 Uhr
Compliance und Strafrechtliche Aspekte im Vergaberecht
| mit Prof. Dr. Michael Breitenfeld
In der Praxis bekommen Compliance und die strafrechtlichen Aspekte immer mehr Bedeutung bei Vergabeverfahren.
Der gegenständliche Vortrag liefert Praxis-Beispiele für Vergabe-Manipulationen vor und während des Vergabeverfahrens, Praxis-Beispiele für wirtschaftliche, vergaberechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen, die generelle Bedeutung der Compliance in der Vergabe-Praxis sowie die wichtigsten strafrechtlichen Aspekte, wie beispielsweise wettbewerbsbeschränkende Absprachen und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.
12:30 bis 13:30 Uhr
Mittagspause
13:30 bis 14:15 Uhr
Die Novelle 2026 aus Bietersicht: Praxistaugliche Wohltaten und punktuelle Erschwernisse
| mit Dr. Roland Katary
Die bieterseitig spürbaren Neuerungen durch das Vergaberechtsgesetz 2026 betreffen neben den Schwellenwertregelungen (als zentrales „Novellen-Anliegen“) auch die vom Gesetzgeber vorgenommenen „weiteren legistischen Anpassungen“. Diese sind zwar punktuell, bringen aber etwa zum Eignungsnachweis oder zu Subunternehmern praxistaugliche Erleichterungen, die Vergabeverfahren zumindest ein Stück weit vom „überspitzen Formalismus“ (© VwGH) wegführen.
Der Vortrag widmet sich der Novelle aus Bietersicht und zeigt praxisnah, mit welchen Änderungen zu rechnen sind.
14:15 bis 15:00 Uhr
Umgang mit Sanktionen und neue Transparenzvorschriften durch das Informationsfreiheitsgesetz
| mit Mag. Lorenz Wicho
Die aktuelle geopolitische Lage wirkt sich auch auf das Beschaffungswesen aus: Das BVergG verpflichtet Auftraggeber zur Berücksichtigung von Sanktionen. Mit den immer strenger werdenden Berichts- und Überwachungspflichten entlang der Lieferkette müssen auch die Unternehmen Sanktionen und exportkontrollrechtliche Vorschriften im Fokus behalten.
Der Vortrag widmet sich regulatorischen Rahmenbedingungen, Verpflichtungen des BVergG und Beispielen aus der Praxis. Der zweite Teil des Vortrags greift die neuen Transparenzpflichten des Informationsfreiheitsgesetzes und die Auswirkungen auf Vergabeverfahren auf.
15:00 bis 15:30 Uhr
Pause
15:30 bis 16:15 Uhr
KI als Beschaffungsstelle – Vision oder Realität?
| mit Mag. Alexandra Terzaki
Die öffentliche Beschaffung steht an einem Wendepunkt: Künstliche Intelligenz verspricht effizientere Prozesse, bessere Datenanalysen und fundiertere Entscheidungen – von der Angebotserstellung bis zur Lieferantenauswahl. Gleichzeitig stellen sich zentrale Fragen zu Transparenz, Fairness und rechtlicher Zulässigkeit.
Der Vortrag zeigt praxisnah, wo KI bereits heute eingesetzt wird, welches Potenzial realistisch ist und welche Grenzen das Vergaberecht setzt. Im Fokus stehen Anwendungsfälle, Chancen für Effizienz und Qualität sowie die zentralen Risiken – von Datenqualität bis Compliance.
16:15 bis 17:00 Uhr
Eignungskriterien und Eignungsprüfung – Risiken vermeiden
| mit Mag. Robert Ertl
Die Eignungsprüfung ist ein zentrales Element im Vergabeverfahren und wird durch das Vergaberechtsgesetz 2026 weiterentwickelt.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen (insbesondere zu den Ausschlussgründen und den Eignungsnachweisen) und deren Auswirkungen auf die Praxis. Im Fokus steht, wie typische Fehler in der Festlegung und Prüfung von Eignungskriterien vermieden und rechtliche Risiken im Verfahren reduziert werden können.
17:00 Uhr
Abschluss
Methodik: Vortrag, Beispiele, Diskussion
Das Vergaberechtsgesetz 2026 ist mit 1. März 2026 in Kraft getreten! Mit dieser großen Novelle des BVergG kommen zahlreiche Neuerungen auf Sie zu:
- Neues Schwellenwertregime im Unterschwellenbereich
- Einführung von E-Forms für Ober- und Unterschwellenvergaben
- Flexibilisierung des Eignungszeitpunkts
- Erweiterte Mitwirkungspflichten der Unternehmer:innen und neue Regelungen zur Selbstreinigung
- Präzisierungen bei Rahmenvereinbarungen und Direktvergabe
Neuregelungen für Auftraggeber:innen & Bieter:innen
Welche Auswirkungen diese rechtlichen Änderungen auf Ihr Vorgehen als Auftraggeber:in oder Bieter:in haben, erfahren Sie im Rahmen der Tagung Vergaberecht 2026 – inkl. aller Neuerungen des Vergaberechtsgesetzes!
Ihr Nutzen
Zielgruppe
- Öffentliche Auftraggeber:innen: Amtsleitung, Bürgermeister:innen, Gemeindesekretär:in, Verwaltungsleitung, Projektleitung, Geschäftsführung
- Unternehmen: Geschäftsführung, Vertriebsleitung, Leitung Angebotsprojektierung, Projektentwickler:innen, Key Account Manager:innen
Seminarinhalte
09:00 Uhr
Begrüßung
09:05-11:00 Uhr
Neuerungen durch das Vergaberechtsgesetz 2026 und aktuelle Entwicklungen im EU-Vergaberecht
| mit Mag. Dr. Michael Fruhmann
Durch das Vergaberechtsgesetz 2026 wird das österreichische Vergaberecht nicht nur punktuell angepasst, sondern in zentralen Bereichen grundlegend neu ausgerichtet. Die Reform bringt weitreichende Änderungen mit sich – von erhöhten Schwellenwerten und vereinfachten Verfahren bis hin zu mehr Digitalisierung, Transparenz und strategischer Ausrichtung öffentlicher Beschaffung.
Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen aus erster Hand und gewinnen Sie fundierte Einblicke in die Auswirkungen dieser umfassenden Novelle!
11:00-11:30 Uhr
Pause
11:30 bis 12:30 Uhr
Compliance und Strafrechtliche Aspekte im Vergaberecht
| mit Prof. Dr. Michael Breitenfeld
In der Praxis bekommen Compliance und die strafrechtlichen Aspekte immer mehr Bedeutung bei Vergabeverfahren.
Der gegenständliche Vortrag liefert Praxis-Beispiele für Vergabe-Manipulationen vor und während des Vergabeverfahrens, Praxis-Beispiele für wirtschaftliche, vergaberechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen, die generelle Bedeutung der Compliance in der Vergabe-Praxis sowie die wichtigsten strafrechtlichen Aspekte, wie beispielsweise wettbewerbsbeschränkende Absprachen und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.
12:30 bis 13:30 Uhr
Mittagspause
13:30 bis 14:15 Uhr
Die Novelle 2026 aus Bietersicht: Praxistaugliche Wohltaten und punktuelle Erschwernisse
| mit Dr. Roland Katary
Die bieterseitig spürbaren Neuerungen durch das Vergaberechtsgesetz 2026 betreffen neben den Schwellenwertregelungen (als zentrales „Novellen-Anliegen“) auch die vom Gesetzgeber vorgenommenen „weiteren legistischen Anpassungen“. Diese sind zwar punktuell, bringen aber etwa zum Eignungsnachweis oder zu Subunternehmern praxistaugliche Erleichterungen, die Vergabeverfahren zumindest ein Stück weit vom „überspitzen Formalismus“ (© VwGH) wegführen.
Der Vortrag widmet sich der Novelle aus Bietersicht und zeigt praxisnah, mit welchen Änderungen zu rechnen sind.
14:15 bis 15:00 Uhr
Umgang mit Sanktionen und neue Transparenzvorschriften durch das Informationsfreiheitsgesetz
| mit Mag. Lorenz Wicho
Die aktuelle geopolitische Lage wirkt sich auch auf das Beschaffungswesen aus: Das BVergG verpflichtet Auftraggeber zur Berücksichtigung von Sanktionen. Mit den immer strenger werdenden Berichts- und Überwachungspflichten entlang der Lieferkette müssen auch die Unternehmen Sanktionen und exportkontrollrechtliche Vorschriften im Fokus behalten.
Der Vortrag widmet sich regulatorischen Rahmenbedingungen, Verpflichtungen des BVergG und Beispielen aus der Praxis. Der zweite Teil des Vortrags greift die neuen Transparenzpflichten des Informationsfreiheitsgesetzes und die Auswirkungen auf Vergabeverfahren auf.
15:00 bis 15:30 Uhr
Pause
15:30 bis 16:15 Uhr
KI als Beschaffungsstelle – Vision oder Realität?
| mit Mag. Alexandra Terzaki
Die öffentliche Beschaffung steht an einem Wendepunkt: Künstliche Intelligenz verspricht effizientere Prozesse, bessere Datenanalysen und fundiertere Entscheidungen – von der Angebotserstellung bis zur Lieferantenauswahl. Gleichzeitig stellen sich zentrale Fragen zu Transparenz, Fairness und rechtlicher Zulässigkeit.
Der Vortrag zeigt praxisnah, wo KI bereits heute eingesetzt wird, welches Potenzial realistisch ist und welche Grenzen das Vergaberecht setzt. Im Fokus stehen Anwendungsfälle, Chancen für Effizienz und Qualität sowie die zentralen Risiken – von Datenqualität bis Compliance.
16:15 bis 17:00 Uhr
Eignungskriterien und Eignungsprüfung – Risiken vermeiden
| mit Mag. Robert Ertl
Die Eignungsprüfung ist ein zentrales Element im Vergabeverfahren und wird durch das Vergaberechtsgesetz 2026 weiterentwickelt.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen (insbesondere zu den Ausschlussgründen und den Eignungsnachweisen) und deren Auswirkungen auf die Praxis. Im Fokus steht, wie typische Fehler in der Festlegung und Prüfung von Eignungskriterien vermieden und rechtliche Risiken im Verfahren reduziert werden können.
17:00 Uhr
Abschluss
Methodik: Vortrag, Beispiele, Diskussion












