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Örtliche Bauaufsicht

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Rechtssicherer Gebäudebetrieb

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Haftung und Schadenersatz bei ÖNORM B 1300/1301

Dauer

9:00 bis 12:00 Uhr

0,00 € 0,00 €
Auf Lager
SKU
F78209

Die Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten, die der Gesetzgebende für Gebäude und Haustechnik vorschreibt, werden immer mehr und immer komplexer. 


Erfahren Sie in unserem LIVE Online-Seminar, was Sie aus rechtlicher Sicht beachten müssen, wenn Sie die ÖNORM B 1300 bzw. 1301 anwenden oder ausschreiben. 


Doch nicht nur dies ist eine Herausforderung! Denn immer öfter geht es auch um juristische Belange. So muss geklärt werden, wer bei Anwendung der ÖNORM B 1300 bzw. 1301 haftet. 

Weitere Informationen
Farbe der KategorieVIOLETT - Bau-Immo
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Halbtages Online-Seminar

Referent:innenMag. Jennifer Kaufmann
KontaktpersonKontaktperson 1
Dauer

9:00 bis 12:00 Uhr

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Die Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten, die der Gesetzgebende für Gebäude und Haustechnik vorschreibt, werden immer mehr und immer komplexer. 


Erfahren Sie in unserem LIVE Online-Seminar, was Sie aus rechtlicher Sicht beachten müssen, wenn Sie die ÖNORM B 1300 bzw. 1301 anwenden oder ausschreiben. 


Doch nicht nur dies ist eine Herausforderung! Denn immer öfter geht es auch um juristische Belange. So muss geklärt werden, wer bei Anwendung der ÖNORM B 1300 bzw. 1301 haftet. 

Ihr Nutzen

  • Sie minimieren Ihr persönliches Haftungsrisiko.
  • Sie kennen die Rechtslage rund um die ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301.
  • Sie erfahren an einem Nachmittag, wo die Stolpersteine bei der Anwendung Objektsicherheits-Normen liegen. 

Zielgruppe

  • Objekt- und Betriebsanlagenbetreiber:innen,  
  • Liegenschafts- und Immobilieneigentümer:innen bzw. -verantwortliche,  
  • Facility Manager, Facility Services-Anbieter:innen
  • Mitarbeiter:innen von Hausverwaltungen und Genossenschaften,
  • Objektsicherheitsverantwortliche
  • Mitarbeiter:innen von Hausbetreuungsunternehmen
  • Hausbesorgung
  • Brandschutzbeauftragte
  • Security-Firmen
  • Ingenieurbüros | Ziviltechniker:innen

Seminarinhalte

Die Organisationsnormen ÖNORM B1300 und ÖNORM B1301  

  • Verkehrssicherungspflichten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Überblick technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung, Gesundheits- und Umweltschutz, Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
  • Zunehmende Anwendung in der Praxis  
  • Ausschreibungen
  • Verwaltungsverträge
  • Rückwirkungen auf den Markt  

Schadenersatz und Haftung 

  • Schadenersatzrechtliche Einordnung der ÖNORM B 1300 und B1301 und die Haftung von Immobilienverwalter  
  • Die ÖNORM B 1300/B1301 und das Verhältnis zum Entlastungsbeweis gemäß § 1319 ABGB 
    aktuelle Judikatur 

ÖNORM B1300 und ÖNORM B1301 und Bauordnungen – ein Widerspruch? 

  • Haftung trotz konsensgemäßen Bauzustand - Verhältnis ÖNORM B 1300/B1301 und Bauordnung  
  • Errichtung von Gebäuden und Verhältnis zu ÖNORM B1300/1301  
  • Nachrüstung von Gebäuden und das Verhältnis zu ÖNORM B1300/1301 im Wohnungseigentum 

 

Methodik: Unterlagen erhalten Sie als Download zur Verfügung gestellt

 

Tipp: Wir senden Ihnen vor dem Seminar einen Vorabfragebogen zu. So haben Sie die Möglichkeit, schon vorab Ihre Fragen an die Vortragenden zu stellen, die dann direkt am Seminartag behandelt werden.

Die Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten, die der Gesetzgebende für Gebäude und Haustechnik vorschreibt, werden immer mehr und immer komplexer. 


Erfahren Sie in unserem LIVE Online-Seminar, was Sie aus rechtlicher Sicht beachten müssen, wenn Sie die ÖNORM B 1300 bzw. 1301 anwenden oder ausschreiben. 


Doch nicht nur dies ist eine Herausforderung! Denn immer öfter geht es auch um juristische Belange. So muss geklärt werden, wer bei Anwendung der ÖNORM B 1300 bzw. 1301 haftet. 

Ihr Nutzen

  • Sie minimieren Ihr persönliches Haftungsrisiko.
  • Sie kennen die Rechtslage rund um die ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301.
  • Sie erfahren an einem Nachmittag, wo die Stolpersteine bei der Anwendung Objektsicherheits-Normen liegen. 

Zielgruppe

  • Objekt- und Betriebsanlagenbetreiber:innen,  
  • Liegenschafts- und Immobilieneigentümer:innen bzw. -verantwortliche,  
  • Facility Manager, Facility Services-Anbieter:innen
  • Mitarbeiter:innen von Hausverwaltungen und Genossenschaften,
  • Objektsicherheitsverantwortliche
  • Mitarbeiter:innen von Hausbetreuungsunternehmen
  • Hausbesorgung
  • Brandschutzbeauftragte
  • Security-Firmen
  • Ingenieurbüros | Ziviltechniker:innen

Seminarinhalte

Die Organisationsnormen ÖNORM B1300 und ÖNORM B1301  

  • Verkehrssicherungspflichten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Überblick technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung, Gesundheits- und Umweltschutz, Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
  • Zunehmende Anwendung in der Praxis  
  • Ausschreibungen
  • Verwaltungsverträge
  • Rückwirkungen auf den Markt  

Schadenersatz und Haftung 

  • Schadenersatzrechtliche Einordnung der ÖNORM B 1300 und B1301 und die Haftung von Immobilienverwalter  
  • Die ÖNORM B 1300/B1301 und das Verhältnis zum Entlastungsbeweis gemäß § 1319 ABGB 
    aktuelle Judikatur 

ÖNORM B1300 und ÖNORM B1301 und Bauordnungen – ein Widerspruch? 

  • Haftung trotz konsensgemäßen Bauzustand - Verhältnis ÖNORM B 1300/B1301 und Bauordnung  
  • Errichtung von Gebäuden und Verhältnis zu ÖNORM B1300/1301  
  • Nachrüstung von Gebäuden und das Verhältnis zu ÖNORM B1300/1301 im Wohnungseigentum 

 

Methodik: Unterlagen erhalten Sie als Download zur Verfügung gestellt

 

Tipp: Wir senden Ihnen vor dem Seminar einen Vorabfragebogen zu. So haben Sie die Möglichkeit, schon vorab Ihre Fragen an die Vortragenden zu stellen, die dann direkt am Seminartag behandelt werden.

Die Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten, die der Gesetzgebende für Gebäude und Haustechnik vorschreibt, werden immer mehr und immer komplexer. 


Erfahren Sie in unserem LIVE Online-Seminar, was Sie aus rechtlicher Sicht beachten müssen, wenn Sie die ÖNORM B 1300 bzw. 1301 anwenden oder ausschreiben. 


Doch nicht nur dies ist eine Herausforderung! Denn immer öfter geht es auch um juristische Belange. So muss geklärt werden, wer bei Anwendung der ÖNORM B 1300 bzw. 1301 haftet. 

Ihr Nutzen

  • Sie minimieren Ihr persönliches Haftungsrisiko.
  • Sie kennen die Rechtslage rund um die ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301.
  • Sie erfahren an einem Nachmittag, wo die Stolpersteine bei der Anwendung Objektsicherheits-Normen liegen. 

Zielgruppe

  • Objekt- und Betriebsanlagenbetreiber:innen,  
  • Liegenschafts- und Immobilieneigentümer:innen bzw. -verantwortliche,  
  • Facility Manager, Facility Services-Anbieter:innen
  • Mitarbeiter:innen von Hausverwaltungen und Genossenschaften,
  • Objektsicherheitsverantwortliche
  • Mitarbeiter:innen von Hausbetreuungsunternehmen
  • Hausbesorgung
  • Brandschutzbeauftragte
  • Security-Firmen
  • Ingenieurbüros | Ziviltechniker:innen

Seminarinhalte

Die Organisationsnormen ÖNORM B1300 und ÖNORM B1301  

  • Verkehrssicherungspflichten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Überblick technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung, Gesundheits- und Umweltschutz, Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
  • Zunehmende Anwendung in der Praxis  
  • Ausschreibungen
  • Verwaltungsverträge
  • Rückwirkungen auf den Markt  

Schadenersatz und Haftung 

  • Schadenersatzrechtliche Einordnung der ÖNORM B 1300 und B1301 und die Haftung von Immobilienverwalter  
  • Die ÖNORM B 1300/B1301 und das Verhältnis zum Entlastungsbeweis gemäß § 1319 ABGB 
    aktuelle Judikatur 

ÖNORM B1300 und ÖNORM B1301 und Bauordnungen – ein Widerspruch? 

  • Haftung trotz konsensgemäßen Bauzustand - Verhältnis ÖNORM B 1300/B1301 und Bauordnung  
  • Errichtung von Gebäuden und Verhältnis zu ÖNORM B1300/1301  
  • Nachrüstung von Gebäuden und das Verhältnis zu ÖNORM B1300/1301 im Wohnungseigentum 

 

Tipp: Bei Inhouse-Seminaren haben Sie die Möglichkeit, Inhalte und Dauer selbst zu wählen und an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anzupassen.

Referent:innen

Mag. Jennifer Kaufmann
 Mag. Jennifer Kaufmann

Tätigkeit

Sie leitet die Rechtsanwaltskanzlei KK in Wien und war zuvor Inhouse-Counsel im Wiener Büro eines führenden weltweit tätigen Immobilien- und Investmentunternehmens und bei Sabadello Legal. Davor war Mag. Kaufmann als Rechtsanwältin im Bereich Immobilien- und Baurecht tätig

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